Einladung Mitgliederversammlung – 30. September 2021

Liebe Mitglieder,

hiermit lädt der Vorstand des TC Bad Weißer Hirsch Dresden e.V. zur ordentlichen Mitgliederversammlung gemäß Satzung am 

Donnerstag, den 30.09.2021 um 19.00 Uhr

in das Clubhaus des TC Bad Weißer Hirsch Dresden e.V., Kurparkstraße 7, 01324 Dresden ein.

Folgende Tagungsordnungspunkte sind vorgesehen:

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 
  2. Geschäftsbericht des Vorstandes 
  3. Bericht der Rechnungsprüfer
  4. Bericht der Tennisschule
  5. Diskussion zu Punkt 2 bis 4
  6. Entlastung des Schatzmeisters
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Behandlung von Anträgen (siehe Anlage 1)
  9. Wahl der neuen Rechnungsprüfer
  10. Vorstellung und Genehmigung des Haushaltes des Geschäftsjahres 2021
  11. Sonstiges
  12. Schlusswort

Wir hoffen auf eine zahlreiche Beteiligung und eine rege Diskussion. Bitte beachten Sie, dass Anträge zur Tagesordnung, über die auf der Mitgliederversammlung abgestimmt werden soll, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Vorstand des TC Bad Weißer Hirsch Dresden e.V.

ANLAGE 1  zu  TOP 8

1. Antrag des Vorstandes zur Änderung der Satzung

§ 9 Pflichten des Mitglieds 

         Absatz  (1) – (3) unverändert

         Absatz  (4)  neu: 

„Zur Beitragspflicht für aktive Mitglieder gehört die Leistung von Arbeitsstunden. Ausgenommen sind Mitglieder, die im Kalenderjahr das 15 Lebensjahr noch nicht bzw. die bereits das 75. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliederversammlung kann Arbeitsstunden ausschließlich für Vereinszwecke, insbesondere zur Erhaltung der Vereinsanlagen, beschließen und anordnen. Für nicht geleistete Arbeitsstunden können Umlagen erhoben werden, deren Höhe ebenfalls von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.“

2. Antrag des Vorstandes zur Festlegung der Arbeitsstunden / Ersatzleistungen gemäß § 9 Absatz 4:

Sofern die Mitgliederversammlung dem oben genannten Antrag des Vorstandes zustimmt, stellt der Vorstand ergänzend dazu folgenden Antrag zur Abstimmung:

„Der Vorstand schlägt vor, dass ab 2022 die im § 9 Absatz 4 betroffenen Mitglieder jeweils fünf Arbeitsstunden leisten müssen; ersatzweise Euro 10,- je nicht geleisteter Arbeitsstunde. Die Umlage wird zu Beginn des Folgejahres (2023) ermittelt und dem Mitglied in Rechnung gestellt. Die Anzahl der Stunden und die Höhe der Umlage gilt auch für die Folgejahre, sofern eine Mitgliederversammlung keine neuen Werte beschließt. Details der Arbeitsstundenregelung legt der Vorstand fest und informiert die Mitglieder schriftlich bzw. per Mail und per Aushang“.  

Einladung