Tennisplätze dürfen öffnen

01.05.2020
Liebe Mitglieder,
der erste Schritt ist getan: Ab kommenden Montag, 04.05.2020, darf in sächsischen Vereinen wieder Sport getrieben werden. Unter Beachtung verschiedener Auflagen zum Infektionsschutz kann der Trainingsbetrieb zunächst im Freien wieder anlaufen.
Die Regelung der sächsischen Landesregierung macht aber unter anderem zur Bedingung, dass alle Teilnehmenden jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Das heißt im Klartext: Doppelspielen ist vorerst nicht möglich.
Zudem sind die aktuellen Hygienevorschriften einzuhalten. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche müssen geschlossenen bleiben, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume.
Wir werden über die genaue Öffnung unserer Anlage und über die einzuhaltenden Hygiene- und Distanzregeln kurzfristig informieren.
Der Vorstand